AGB

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Allgemeine Vermittlungsbedingungen: AGB

 

Rechtsverhältnisse, Vertragspartner

Die Holmer Dreeßen GmbH, Ferienwohnungsvermittlung, Dorfstraße 4, 25761 Westerdeichstrich, ist nur der Vermittler eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter einer Ferienwohnung und dem Gast als Mieter und wird demgemäß nachstehend „Vermittler“ genannt. Der Vermittler schließt Mietverträge nur im Namen und für Rechnung des Vermieters ab. Die vermietete Ferienwohnung ist nicht das Eigentum des Vermittlers, und der Vermittler ist nicht der Vermieter. Der Vermittler ist nur bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Rechtsgeschäfte für den Vermieter abzuwickeln. Der Name und die Kontaktdaten des jeweiligen Vermieters werden dem Gast, soweit sie in den Buchungs- und Vertragsunterlagen nicht ohnehin ausgewiesen sind, auf dessen Wunsch genannt.

2.Haftung des Vermittlers, Objektbeschreibung

Der Vermittler haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrages. Er haftet dagegen nicht für die Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die Beschreibung und Darstellung der Ferienwohnungen beruht auf Informationen der Vermieter. Sie werden von dem Vermittler regelmäßig geprüft, sind aber ohne Gewähr des Vermittlers für Abweichungen.

3.Anfrage, Buchung und Buchungsbestätigung

Anfrage und Buchung durch den Gast bedürfen keiner besonderen Form. Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermittlers zustande, die der Vermittler als Vertreter des Vermieters an den Mieter vornimmt. Diese Buchungsbestätigung kann ebenfalls formlos wirksam erfolgen. Auch mündliche oder telefonische Erklärungen können also zu einem Mietvertrag führen. Der Vermittler wird die Buchung allerdings regelmäßig schriftlich bestätigen. Die Buchung durch den Gast erfolgt auch für alle in der Buchung von ihm mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er also einzustehen hat.

4.Umbuchung, Stornierung und Nichtanreise

Bei Umbuchung durch den Gast (wichtiger Grund muss vorliegen) hat der Vermittler Anspruch auf ein zusätzliches Vermittlungsentgelt durch den Gast in Höhe von 70,00 Euro zzgl. MwSt. für den dadurch bei ihm ausgelösten Mehraufwand. Im Falle einer Stornierung durch den Gast bzw. Nichtanreise hat der Vermittler Anspruch gegen den Gast auf Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 70,00 Euro zzgl. MwSt. für den Mehraufwand. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Aufwand nicht oder geringer ausgefallen ist als die jeweilige Pauschale. Der Vermittler empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, insbesondere auch im Hinblick auf § 537 BGB.

5.Hinweise des Vermittlers zu Mietverträgen

Namens und im Auftrag der Vermieter erteilt der Vermittler dem Gast hiermit folgende Hinweise, die der Gast als Inhalt des vermittelten Mietvertrages mit dem Vermieter akzeptiert, soweit im Einzelnen nichts anderes vereinbart wird:

a. Preise, Leistungen und Bezahlung

Die im Prospekt und Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten einschließlich der Endreinigung ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist.

Die Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten.

Ebenfalls nicht enthalten sind etwaige Zusatzleistungen wie bspw. Bettwäsche und Handtücher, Kinderbetten und Hochstühle, Reiserücktrittskostenversicherung und Kosten  Waschmaschinenbenutzung.

Die im Prospekt und Internet angegebenen Preise stehen allerdings unter dem Vorbehalt der individuellen Vereinbarung. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Angaben in der Buchungsbestätigung.

Welche Leistungen vereinbart und geschuldet sind, ergibt sich aus den Angaben im Katalog bzw. Internet und der Buchungsbestätigung. Mit Abschluss des Mietvertrages ist regelmäßig eine Anzahlung durch den Gast in Höhe von 100,00 Euro fällig, und zwar durch Überweisung auf das von dem Vermittler mitgeteilte Konto des empfangsberechtigten Vermittlers. Die restliche Bezahlung ist regelmäßig spätestens 14 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermittlers zu leisten (Zahlungseingang). Im Übrigen ist der Mietpreis spätestens bei Anreise im Büro des Vermittlers zu entrichten. Die Kurtaxe ist ausschließlich vor Ort im Büro des Vermittlers zu zahlen. Die Kurkarten werden direkt vor Ort ausgestellt und abgerechnet ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug der Ferienwohnung.

b. An- und Abreise des Gastes

Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Eine Änderung dieser Zeiten bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Vermittler.

Die Schlüsselübergabe am Anreisetag erfolgt in der Zeit zwischen 15.00 und 17.00 Uhr im Büro des Vermittlers. Kann die  Anreise nicht innerhalb dieser Zeiten erfolgen, z.B. nach 17.00 Uhr, muss sich der Gast rechtzeitig mit dem Vermittler in Verbindung setzen, um die Schlüsselübergabe zu vereinbaren.

Am Abreisetag sind die bei Anreise ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 11.00 Uhr im Büro des Vermittlers abzugeben. Bei nicht fristgerechter Räumung kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung bzw. Schadensersatz verlangen.

c. Stornierung und Nichtanreise

Der Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“: Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen, und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Ein einseitiger kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Insbesondere wird der Gast gemäß § 537 BGB von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Storniert also der Gast die Buchung oder erscheint er am Anreisetag nicht, bleibt der Anspruch des Vermieters auf die Miete grundsätzlich bestehen. Der Vermieter muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

d. Anzeige- und Sorgfaltspflichten

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden oder sonstige Mängel der Ferienwohnung unverzüglich über den Vermittler anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Er ist weiter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer reibungslosen Mangelbeseitigung beizutragen. Im Übrigen hat der Gast die Ferienwohnung sorgsam zu behandeln und etwa entstandene Schäden unverzüglich über den Vermittler zu melden.

e. Nutzung der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenanzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder mit ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, durch den Vermittler eine zusätzliche Vergütung zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Ferienwohnungen gestattet. Zudem bedarf sie der vorherigen Vereinbarung, und zwar auch im Hinblick auf die Miete wegen eines damit verbundenen Mehraufwands.

Eine etwaige Hausordnung ist einzuhalten.

Auch Vorgaben des Vermieters zur Nutzung eines Internetzugangs sind unter Haftungsfreistellung des Vermieters zwingend zu beachten.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung (incl. ggf. Balkonen und Terrassen) „besenrein“ und mit geschlossenen Fenstern und Türen abzugeben. Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. müssen abgewaschen, getrocknet und eingeräumt sein. Mülleimer müssen entleert und der Müll muss ordnungsgemäß entsorgt sein. Auch die Entsorgung von Leergut ist in den Endreinigungskosten nicht enthalten. Bei Verstoß gegen dieser Verpflichtungen des Gastes bleibt eine Geltendmachung zusätzlicher Kosten für die Reinigung vorbehalten.

6.Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag ist, soweit das rechtswirksam vereinbart werden kann, der Sitz des Vermittlers, mithin das Amtsgericht Meldorf.

Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Fotorechte unterliegen dem Besitzer und dürfen nicht kopiert oder ohne Genehmigung verwendet werden.

Alle Missachtungen werden zur Anzeige gebracht.

Sollten einige vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit, und insbesondere die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages bleibt unberührt.

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